Zu hohe Ausgleichsabgabe – Möglichkeiten der Reduzierung

Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung

Informationsveranstaltung

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, muss einmal jährlich die Ausgleichsabgabezahlung tätigen. 

In dieser Veranstaltung erhalten Unternehmen umfassende Informationen zu Grundsätzen der Ausgleichsabgabe sowie zur Beschäftigungspflicht. Die Möglichkeiten, eine Reduzierung der Zahlung zu erzielen, werden in diesem Rahmen fokussiert:

  •  Welche meiner Mitarbeiter sind eigentlich auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar, ggf. sogar mehrfach?
  • Was kann ich tun, wenn bisher keine Offenbarung zum Grad der Behinderung aus der Mitarbeiterschaft erfolgte?
  • Wie kann ich eine Bewerbung von Personen mit Behinderung erzielen, welche Aufgaben könnten diese übernehmen und welche Kontakte sind für mich als Unternehmer wichtig?

Die Veranstaltung schafft einen Rahmen, alle Anliegen zum Thema klären zu können und in Austausch mit anderen Handwerksbetrieben zu kommen.

Ansprechpartner:

Franziska Ulm

Fachberaterin für Inklusion

Telefon 03375 2525-66

Mobil 0160 8467515

ulm--at--hwk-cottbus.de

Wann: 18.05.2026 um 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Wo: Bildungs- und Servicezentrum LDS, Schwartzkopffstraße 1/Halle 21 [LOK 21], 15745 Wildau

Referent: Franziska Ulm, Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), Handwerkskammer Cottbus

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus

Anmeldefrist: 30.03.2026 bis 17.05.2026

Anfahrtsplan: