
Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Ausbildungsvergütung für das Bäcker-und Konditorhandwerk
Als Bekanntmachung vom 10. Juni 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der Tarifvertrag für das Bäcker- und Konditorhandwerk mit Wirkung vom 1. Februar 2015 als allgemeinverbindlich erklärt worden.
Das bedeutet, dass die gültigen Ausbildungsvergütungen für alle bereits bestehenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab 1. September 2014 wir folgt zu zahlen sind:
1. Ausbildungsjahr 450,00 €
2. Ausbildungsjahr 570,00 €
3. Ausbildungsjahr 690,00 €
Ansprechpartnerin
Sabine Kurth | Telefon 0355 7835-166 | kurth@hwk-cottbus.de