Gasflaschen, Schweißen,F-Gase

Anhaltende Probleme bei der Kältemittelversorgung

Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2015 über flourierte Treibhausgase (F-Gase). Danach sollen die Emissionen der F-Gase des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.

Die Emissionsreduktion soll durch drei wesentliche Regelungssätze erreicht werden:

  1. Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
  2. Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
  3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Dieses vom Handwerk grundsätzlich unterstützte Ziel führt auf Grund sehr kurzer Übergangsfristen aktuell jedoch dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind.

Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen nicht nur die daraus resultierenden und deutlich gestiegenen Servicekosten schultern, sondern sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlagen wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden können oder sie gar in neue Anlagen investieren müssen. Denn eine Umstellung bestehender Anlagen auf neue Kältemittel ist in vielen Fällen gar nicht möglich, weil nicht alle Anlagenkomponenten angepasst werden können und zusätzlich auch veränderte Einsatzgrenzen bzw. eine schlechtere Anlageneffizienz nicht ausgeschlossen sind.

Wenngleich die F-Gase-Verordnung, die für Anlagenbetreiber u.a. auch Neuerungen hinsichtlich Dichtheitskontrollen und Aufzeichnungspflichten beinhaltet, bereits seit 2015 gilt, kommen die aktuellen Entwicklungen für die betroffenen Betriebe überraschend. Im Zweifelsfall stellen Anlagenbetreiber diese Probleme erst dann fest, wenn Kühl- und Kältemittel bei Routinekontrollen nachgefüllt werden müssen oder wenn Anlagen auf Grund von Leckagen von einem Ausfall bedroht sind. Auch Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotential betrieben werden.

Durch den ZDH wurde hierzu eine Informationsseite  bereitgestellt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de

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