Beschluss vom Landgericht KölnAuswertung von Datenträgern: Mehr als zwei Jahre sind zu lang!

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 09.10.2025, 323 Qs 69/25) festgestellt, dass eine Behörde beschlagnahmte mobile Geräte nicht nur sicherstellen, sondern in einem „verhältnismäßigen Zeitraum“ auch auswerten muss.

Feste Fristen gibt es zwar nicht, die Grenze sei die Verhältnismäßigkeit. Soweit 2,5 Jahre aufgrund von Arbeitsüberlastung keine Auswertung erfolge, sei das keine Begründung für den weiteren Einbehalt.

Die Überlastung sei kein Freifahrtschein. Grundrechtseingriffe dürfen nicht auf unbestimmte Zeit erfolgen. Gerade da die zu erwartende Strafe überschaubar und der Betroffene nicht einschlägig vorbestraft war, galt die Maßnahme als unverhältnismäßig.

Das Landgericht ordnete daher die Herausgabe der Geräte an.

 

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