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Auch Brandenburg packt die Bauordnung anBau-Turbo: Wohnungsbau mit neuen Regeln

Mit vereinfachten Genehmigungsverfahren und Änderungen im Baugesetzbuch will die Bundesregierung mehr Tempo in den Wohnungsbau bringen – ein entscheidender Schritt gegen Wohnraummangel und hohe Baukosten. Der Landtag in Brandenburg beschloss einen Antrag, der Bauen vereinfachen soll. Bis Ende des Jahres soll die neue Bauordnung verabschiedet werden.



Das ist geplant im Land Brandenburg

20.000 Bauvorschriften und fast 4000 DIN-Normen regeln, wer in Brandenburg bauen darf. Hohe bürokratische Hürden bremsen Bauvorhaben im Land aus. Der Veränderungsdruck ist hoch. Die Landesregierung und die CDU wollen dies ändern und haben einen Antrag zum „schnelleren, einfacheren und kostengünstigerem Bauen“ in Brandenburg verabschiedet, wie die Märkische Allgemeine schreibt.

Der Antrag umfasst sechs Punkte, die dazu führen sollen, Bürokratie abzubauen, Innovation in Bauunternehmen zu fördern und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Für eine schnellere Bearbeitung sollen Verwaltungen dem Antragssteller innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob Unterlagen fehlen. Vollständige Bauanträge werden dann nach drei Monaten automatisch genehmigt, wenn sie bis dahin nicht bearbeitet wurden. Zudem wären Nutzungsänderungen von bestehenden Gebäuden ohne Bauantrag möglich. Beim Umfunktionieren von beispielsweise Bürofläche zu Wohnraum könnten lange Wartezeiten und der aktuell hohe bürokratische Aufwand reduziert werden.

Bis Ende 2025 ist geplant, digitale Bauanträgen in Brandenburger Behörden einzuführen. Auch Schulen und Kitas sollen künftig serielles Bauen einfacher und kostengünstiger entstehen. Der Antrag sieht außerdem vor, das Widerspruchsverfahren einzuschränken.



Das ist geplant auf Bundesebene

Die Bundesregierung will durch vereinfachte Genehmigungsverfahren mehr Tempo in den Wohnungsbau bringen.  Die finanzielle Entlastung soll pro Jahr rund 2,5 Milliarden Euro betragen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will schnellere Entscheidungen zum Aufstocken, Nachverdichten und zu Neubauten. Dies sei der erste Schritt ihres Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 abgeschlossen sein.

Mit dem Gesetz sollen verschiedene Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) verändert oder ergänzt werden. So soll etwa § 246e in das BauGB eingeführt werden. Für mehr Wohnungen sollen befristet bis zum 31.12.2030 für bestimmte Bauvorhaben Abweichungen vom Planungsrecht möglich sein. Sprich: Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Genehmigungsverfahren zu verkürzen, indem sie von Bebauungsplänen abweichen können oder diese erst gar nicht aufstellen.

Nach Angaben des Ministeriums soll etwa in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in zweiter Reihe mehr Wohnraum geschaffen werden können – selbst wenn der Bebauungsplan dies nicht vorsieht. Diese neuen Spielräume sind nur mit der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde verbunden.

Hintergrund

Die Handwerkskammer Cottbus fordert seit geraumer Zeit, dass die bürokratischen Auflagen beim Bauen entschlackt werden und die damit verbundenen Baukosten gesenkt werden müssen. Due nun vorgelegten Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Wichtig ist, dass die Vorhaben schnell und ohne Abstriche umgesetzt werden.



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