Auswirkungen für öffentliche Aufträge des Bundes.Bundesrat beschließt Tariftreuegesetz

Der Bundesrat hat dem neuen Tariftreuegesetz zugestimmt. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten oder vergleichbare Arbeitsbedingungen bieten.

Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Betriebe zu beseitigen. Bislang konnten Firmen ohne Tarifbindung häufig günstigere Angebote machen, da sie geringere Personalkosten hatten. Laut Gesetzesbegründung führte dies zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Mit der neuen Regelung soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wieder mehr Fairness herrschen und ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld geschaffen werden.

Das Gesetz gilt für Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab einem Volumen von 50.000 Euro. Für Projekte in Bereichen wie zivile Verteidigung, innere Sicherheit, Katastrophenschutz oder Nachrichtendienste liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Lieferaufträge sowie Vergaben der Bundeswehr sind von den Regelungen ausgenommen.

Die Bundesregierung betont, dass der bürokratische Aufwand möglichst gering gehalten werden soll. Unternehmen sollen ihre Tariftreue im Vergabeverfahren unkompliziert erklären können, ohne umfangreiche Nachweise erbringen zu müssen.