Öffentliche AufträgeBundesrat verabschiedet Tariftreuegesetz

Der Bundesrat hat dem neuen Tariftreuegesetz zugestimmt. Ziel der Regelung ist es, den Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen des Bundes fairer zu gestalten und tarifgebundene Unternehmen stärker zu schützen. Künftig sollen Bundesaufträge grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die geltende Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten vergleichbare Arbeitsbedingungen anbieten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Betriebe gegenüber Unternehmen mit niedrigeren Personalkosten. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und kann damit überwiegend am 1. Mai 2026 in Kraft treten.



Faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

Nach Auffassung der Bundesregierung konnten Unternehmen ohne Tarifbindung bislang häufig günstigere Angebote abgeben, da sie nicht an tarifvertragliche Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden waren. Dies habe zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.

Mit dem neuen Gesetz soll der Wettbewerb um öffentliche Aufträge stärker über Qualität und Leistung erfolgen – nicht über geringere Arbeitsstandards. Gleichzeitig sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, sich an Tarifverträge zu binden.



Geltungsbereich ab 50.000 Euro Auftragswert

Das Tariftreuegesetz gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro.

Für bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche gelten höhere Schwellenwerte. Dazu zählen unter anderem:

  • zivile Verteidigung,
  • innere Sicherheit,
  • Katastrophenschutz sowie
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Nachrichtendiensten.

In diesen Fällen greifen die Vorgaben erst ab einem Auftragswert von 100.000 Euro. Nicht vom Gesetz betroffen sind Lieferaufträge sowie sämtliche Aufträge der Bundeswehr.



Weniger Bürokratie angekündigt

Nach Angaben der Bundesregierung sollen bürokratische Belastungen möglichst gering gehalten werden. Auch Nachweispflichten und Kontrollmechanismen sollen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.

Vorgesehen ist, dass Unternehmen ihre Tariftreueerklärung im Vergabeverfahren unkompliziert und ohne umfangreiche Zusatzverfahren abgeben können.

 

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