Dentallabor Chefin Anja Dombrowe und Laborleiter Alexander Koschenz sind bereits mit dem elektronischen Berufsausweis und der Institutionskarte ausgerüstet.
eBA und SMC-B für Gesundheitsberufe im HandwerkDamit Kunden schneller zu ihrem Zahnersatz kommen
Es geht um Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, um schnelle und sichere Kommunikation. Anja Dombrowe, Geschäftsführerin vom Dentallabor Dombrowe im Senftenberger Ortsteil Brieske, bringt auf den Punkt, worum es beim Aufbau einer Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen geht.
Der Betrieb entstand 1990 aus einer kleinen Werkstatt des Großvaters Klaus. Ein Jahr später wandelte er das Einzelunternehmen in eine GbR um. Die Betriebsnachfolge trat Anjas Vater Steffen im Jahr 2003 an, ehe Anja Dombrowe 2016 den Betrieb übernahm.
Das Thema »Vernetzung der Dentallabore mit den Zahnärzten« begleitet sie seit Jahren in ihrem Berufsleben. Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Produkt – Kronen, Brücken, Schienen oder Implantate – vergeht nach Einschätzung von Experten auf jeden Fall mehr Zeit als notwendig wäre. Der Grund: Zahnärzte müssen nicht nur mit dem Dentallabor kommunizieren, sondern auch mit den Krankenkassen. Jeder Schritt bis hin zum fertigen Produkt muss zwischen den Partnern abgestimmt werden. »Jetzt aber werden mit dem Aufbau einer Telematikinfrastruktur einige Prozesse in der Kommunikation optimiert«, erklärt die 43-jährige Laborchefin, die mit ihrem Unternehmen das erste im Kammerbezirk ist, das die Voraussetzungen für einen Start in der neuen, digitalen Kommunikation geschaffen hat.
Denn Anja Dombrowe und ihr Lebenspartner Zahntechniker Alexander Koschenz halten den elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B) längst in den Händen. »Wir könnten sofort loslegen«, verweist Laborleiter Koschenz (38) darauf, »dass ihrerseits alle Voraussetzungen geschaffen wurden, um bedeutend schneller und sicherer mit Zahnarztpraxen kommunizieren zu können«. Doch der Gesetzgeber hat den verpflichtenden scharfen Start vom 1. Januar 2026 um ein Jahr hinausgeschoben. »Aus unserer Sicht war eine Verschiebung des Zeitplanes um ein Jahr nicht notwendig«, sagt Thomas Knorn, Mitarbeiter der Handwerksrolle der Handwerkskammer Cottbus.
Der elektronische Berufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von TI-Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Zu diesen Anwendungen gehören die elektronische Verordnung (eVO) und der Dienst Kommunikation.
Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei Ärzten und Apothekern über diesen elektronischen Berufsausweis erforderlich. Denn der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.
Der fünf Jahre gültige eBA enthält den vollständigen Namen, die Berufsgruppe und die Telematik-ID.
Die SMC-B ist die Institutionskarte, welche die technische Teilnahme an der TI ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebes als berechtigter TI-Nutzer dient. Die Institutionskarten dürfen nur an Leistungserbringer ausgegeben werden, die bereits über einen gültigen eBA verfügen.
Der HWK-Ansprechpartner Thomas Knorn weist darauf hin, dass die Personenkarte (eBA) und Betriebskarte (SMC-B) »aus Bürokratieabbau-Gründen nicht mehr für alle Gesundheitshandwerke notwendig sind«. Jetzt würden nur noch die Zahntechniker einen eBA verpflichtend benötigen, alle anderen könnten jene Personenkarte freiwillig beantragen. Dagegen sei die Betriebskarte (SMC-B) weiterhin für alle Gesundheitshandwerke Pflicht. »Wir als Handwerkskammer Cottbus haben bereits zum Ende des Jahres 2025 die technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass wir beide Karten ausgeben können«, betont Kammervertreter Knorn.
Der Antragsprozess läuft über die Handwerksrolle und erfolgt ausschließlich digital im Kundenportal der HWK Cottbus unter hwk-cottbus.de/gesundheitskarte. Anja Dombrowe und Alexander Koschenz haben sich nie davon abbringen lassen, so schnell wie möglich auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können. »Die Vorteile – künftig schneller und auch sicher digital kommunizieren zu können –, sind für die Zahnärzte als unsere Auftraggeber und für die Patienten unübersehbar«.