Neue Liste zur eigenständigen ÜberprüfungFörderfähige Wärmepumpen 2026
Ab 2026 gelten strengere Schallschutzanforderungen des Förderprogrammes „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ zur Förderung von Wärmepumpen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu auf der BAFA-Homepage unter https://elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen eine neue Liste hinterlegt.
In dieser Liste ist das Datum der Antragstellung einzutragen und die entsprechenden Filter zu setzen, um die Förderfähigkeit der Anlage zu prüfen.
Bei Fragen steht Ihnen gern unser Ansprechpartner der Handwerkskammer Cottbus zur Verfügung.