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Hydraulischer Abgleich: Nachweisformulare für Handwerker

Der Spitzenverband für Gebäudetechnik VdZ hat in Zusammenarbeit mit der KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Rahmen verschiedener Förderprogramme erstellt. Die fachmännische Durchführung und Bestätigung eines hydraulischen Abgleichs ist Voraussetzung, um staatliche Fördergelder zu beantragen.

Die Nachweisformulare wurden im April 2021 aktualisiert und sind zur Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu verwenden.

Derzeit stehen drei Nachweisformulare zur Verfügung. Die Formulare sind nur vom FachhHandwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer KfW- oder BAFA-Förderung nicht eingereicht werden, sondern sollten müssen vom Antragsteller 10 Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Grundsätzlich unterscheidet man beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar. Verfahren B ist das genauere Verfahren, bei dem die raumweise Heizlast berechnet werden muss.

Auf dem VdZ-Formular gibt der Fachhandwerker an, welches der zwei Verfahren umgesetzt wurde. Je nach Umfang der Heizungsmodernisierung und der beantragten Förderung kann das vereinfachte Verfahren A oder eine genaue Berechnung mit raumweiser Heizlastberechnung nach Verfahren B zur Anwendung kommen. Zusätzlich vermerkt der Fachhandwerker die Berechnungswerte zur Einstellung z. B. für Vorlauf und Rücklauf und für die Pumpenförderhöhe, zur Berechnung der Einstellwerte für die einzelnen Thermostatventile im Haus. 

Mit Übergabe von VdZ-Formular und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt.

 Weitere Informationen sowie die Vorlagen und Formulare finden Sie  hier auf den Seiten des VdZ.



Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de