Reform der privaten AltersvorsorgeMehr Flexibilität und neue Fördermöglichkeiten ab 2027

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026 ist die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen worden. Ziel der Neuregelung ist es, die private Vorsorge attraktiver, flexibler und renditestärker zu gestalten. Gleichzeitig soll die bisherige Riester-Rente schrittweise durch moderne Vorsorgeprodukte ersetzt werden.

Die Reform wurde zuvor bereits am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 27. März 2026 vom Deutschen Bundestag mit einigen Anpassungen beschlossen.



Neue Vorsorgeprodukte mit mehr Renditechancen

Kern der Reform ist die Einführung neuer Altersvorsorgeprodukte, die stärker auf Kapitalmarktanlagen setzen. Künftig sollen steuerlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Garantie möglich sein. Dadurch erhalten Sparer die Möglichkeit, stärker von langfristigen Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren – etwa durch breit gestreute Aktienfonds oder ETF.

Wer größeren Wert auf Sicherheit legt, kann weiterhin Produkte mit Garantieleistungen wählen.



Standardprodukt soll Orientierung schaffen

Um die Auswahl zu erleichtern, ist ein standardisiertes Vorsorgeprodukt vorgesehen, das von allen Anbietern angeboten werden muss. Dieses Standarddepot soll transparent, einfach verständlich und kostengünstig sein. Die Gebühren werden dabei auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Auch in der Auszahlungsphase soll es künftig mehr Flexibilität geben. Neben lebenslangen Rentenzahlungen sollen zukünftig auch sogenannte Zeitrenten möglich sein.



Warum private Vorsorge an Bedeutung gewinnt

Die private Altersvorsorge bleibt ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter. Hintergrund ist, dass gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge allein nicht immer ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard dauerhaft zu sichern. Zusätzliche private Vorsorge kann helfen, mögliche Versorgungslücken zu schließen.



Erweiterte Förderung für mehr Personengruppen

Die staatliche Förderung wird künftig deutlich ausgeweitet. Neben Arbeitnehmern sollen erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Zugang zu den Förderungen erhalten.



Neue Zulagenregelung geplant

Auch die Förderstruktur wird angepasst. Für Einzahlungen bis zu 360 Euro jährlich soll der Staat künftig 50 Cent je eingezahltem Euro beisteuern. Für weitere Einzahlungen bis zu 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Dadurch steigt die mögliche Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr.

Zusätzliche Einzahlungen bis insgesamt 6.840 Euro jährlich bleiben möglich, erhöhen die staatliche Zulage jedoch nicht weiter.

Junge Menschen sollen ebenfalls stärker unterstützt werden: Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Auch Familien profitieren von den Änderungen. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro gewährt werden.



Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten

Bereits abgeschlossene Riester-Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit und können unverändert fortgeführt werden. Eine automatische Umstellung oder Kündigung ist nicht vorgesehen.

Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell sollen allerdings ab dem Jahr 2027 nicht mehr abgeschlossen werden können.



Freiwilliger Wechsel in neue Modelle möglich

Sparer erhalten die Möglichkeit, freiwillig in die neuen Altersvorsorgeprodukte zu wechseln. Gleichzeitig sollen Anbieterwechsel künftig einfacher gestaltet werden.



Die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die private Altersvorsorge langfristig zeitgemäß, einfacher und attraktiver zu gestalten.

 

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Lea Renner

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