Wichtige Informationen für AusbildungsbetriebeNeue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft

Zum 1. August 2026 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Berufe der Bauwirtschaft in Kraft. Neugeordnet wurden die drei- und zweijährigen Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau.



Die betroffenen Ausbildungsberufe



Eine Übersicht aller neuen und modernisierten Ausbildungsberufe in 2026 finden Sie auf den Berufeseiten des BIBB.



Die Reform verfolgt das Ziel, Ausbildungsinhalte stärker an aktuelle Anforderungen anzupassen. Wichtige Neuerungen sind:

-  Einführung der gestreckten Gesellenprüfung der 3-jährigen Berufe (Teil 1 und Teil2 Prüfung)

-  Stärkere Berücksichtigung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie moderner Bau- und Messtechnik

-  künftig: mindestens 30 Wochen ÜLU (+ 9 Wochen optional)

Die vollständige Umstellung der Inhalte für das zweite Ausbildungsjahr erfolgt jedoch schrittweise und ist zum Ausbildungsstart 2026 noch nicht abgeschlossen.



Verkürzung oder Anrechnung - Empfohlene Vorgehensweise (bundesweit abgestimmt):

1. Bei Verträgen mit einer Verkürzung oder Anrechnung muss die Ausbildung spätestens am 31. Juli 2026 beginnen: 

Diese Ausbildungsverhältnisse werden nach der alten Ausbildungsordnung (gültig bis 31.07.2026) durchgeführt, inklusive der Beschulung, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen und der Prüfungen. Im Ausbildungsvertrag muss der Ausbildungsbeginn spätestens auf den 31. Juli 2026 gesetzt werden.

 

 2. Wenn eine Verkürzung oder Anrechnung berücksichtigt werden soll, der offizielle Ausbildungsbeginn jedoch ab/nach dem 1. August 2026 ist:

Hilfestellung bei späterem Ausbildungsbeginn gibt die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Cottbus. Eine Kontaktaufnahme ist dringend anzuraten.

Ein Beginn ab dem 1. August 2026 im 2. Ausbildungsjahr ist nicht möglich!
 

Wichtige Hinweise:

Diese besondere Situation besteht nur für das Ausbildungsjahr 2026/2027. Sie betrifft ausschließlich Ausbildungsverhältnisse mit Anrechnung oder Verkürzung. Die Prüfungen erfolgen bei Ausbildungsbeginn bis 31. Juli 2026 nach der alten Ausbildungsordnung (Zwischen- und Gesellenprüfung). Bei Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2026 erfolgen sie nach der neuen Ausbildungsordnung (Teil 1 und 2 der gestreckten Gesellenprüfung). 



Zur Neuordnung der Bauberufe wird es Online-Infoveranstaltungen zu dieser Thematik geben. In diesen erhalten Sie Informationen zum Thema Neuordnung der Bauberufe, sowie zur praktischen Umsetzung in diesem Jahr:

 

 

Nutzen Sie gern unsere Online Informationsveranstaltungen!



Ansprechpartner

André Schellhase

Bildungskoordinator

Telefon 0355 7835-141

schellhase--at--hwk-cottbus.de

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de

Nino Knobloch

Leiter Lehrbauhof Großräschen

Telefon 035753 235-12

Telefax 035753 235-40

knobloch--at--hwk-cottbus.de