
Versprechen aus Koalitionsvertrag vorerst nicht eingelöstStromsteuer: Doch keine Entlastung für das gesamte Handwerk
Die Bundesregierung bricht ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, die Stromsteuer für alle Betriebe zu senken. Das Handwerk, das mit der Entlastung gerechnet hatte, reagiert enttäuscht. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,05 Cent für Unternehmen angekündigt. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist davon nichts mehr zu lesen, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte: "Die Entscheidung der Bundesregierung, die geplante Senkung für alle Handwerksbetriebe doch nicht umzusetzen, ist ein Schlag ins Kontor für den Mittelstand."
Entlastungen für produzierendes Gewerbe sollen bleiben
Das Bundesfinanzministerium verweist auf bestehende Entlastungen für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (Stromsteuer bei 0,05 Cent je Kilowattstunde). Diese Maßnahmen sollen über 2025 hinaus verlängert werden – und zwar um ein Jahr.
Ein Sprecher des Finanzministeriums betont, dass von der Stromsteuerentlastung nicht nur Großbetriebe profitieren, sondern auch "die Breite des produzierenden Gewerbes, also auch mittelständische Betriebe wie Fleischer und Bäcker". Die Entlastung könne ab einem Selbstbehalt von 250 Euro beantragt werden. Ab 2026 seien zudem weitere Schritte zur Reduzierung der Energiekosten geplant, etwa durch niedrigere Übertragungsnetzentgelte oder geringere Gasspeicherumlagen.
Viele Betriebe nicht berücksichtigt
Laut ZDH-Präsident Dittrich wären von einer umfassenden Senkung auch bisher benachteiligte Branchen berücksichtigt worden. Nun profitieren viele dienstleistende Handwerksbetriebe weiterhin nicht. Dazu zählen Textilreiniger, die oft mehr als zehn Prozent ihrer Kosten für Energie aufwenden, sowie Kfz-Werkstätten, Friseure, Gebäudereiniger oder Maler, die nicht selbst produzieren. Dittrich fordert: "Die Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen."
Eine Sonderregelung gilt laut ZDH für sogenannte Mischbetriebe, die sowohl produzierende als auch dienstleistende Tätigkeiten ausüben. Für sie ist der wirtschaftliche Schwerpunkt entscheidend, der durch die Haupttätigkeit gemäß Bruttowertschöpfung bestimmt wird.
Für Handwerksbetriebe, die nicht zum produzierenden Gewerbe zählen, liegt der Regelsteuersatz für Strom weiterhin bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hinweist.
Der ZDH rechnet vor, welche finanziellen Folgen dies hat: Ein Handwerksbetrieb mit einem Jahresverbrauch von 50.000 Kilowattstunden zahlt somit 1.025 Euro Stromsteuer. Die versprochene Senkung auf das EU-Mindestmaß hätte die Steuerlast auf 25 Euro reduziert – eine Entlastung von 1.000 Euro im Jahr.