GerichtsurteilUnrichtige Rechnung – Zurückbehaltungsrecht
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Urteil vom 13.03.2026 (12 U 138/25) klargestellt, dass eine unrichtige Rechnung zu einem Zurückbehaltungsrecht führen kann. Dieses Zurückbehaltungsrecht führt zugleich dazu, dass der Rechnungsempfänger mit der Bezahlung der Rechnung nicht in Verzug gerät.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Installateur eine Rechnung gelegt und eine Position aufgeführt, die nicht erbracht wurde. Als der Kunde nicht zahlte wurde die Forderung anwaltlich geltend gemacht. Der Kunde erklärte, dass er die Rechnung im Rahmen der Steuererklärung nutzen wolle und bekam damit Recht.
Das Oberlandesgericht Hamm wies allerdings darauf hin, dass im Einzelfall zu entscheiden ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Rechnungslegung besteht. Im vorliegenden Fall gab es einen steuerlichen Grund, daher wurde der Anspruch bestätigt. Der Installateur musste sowohl die Verzugszinsen als auch die Rechtsanwaltskosten für den Zeitraum, in dem das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wurde, selbst tragen.
Definition unrichtige Rechnung
Wenn eine Rechnung formelle Fehler enthält oder Leistungen, die nicht erbracht wurden, gilt diese als unrichtig.
Definition Zurückbehaltungsrecht
Wenn zwei Parteien aus demselben Vertragsverhältnis gegenseitige Ansprüche haben, kann eine Partei ihre Leistung so lange zurückhalten, bis die andere Partei ihre geschuldete Leistung ordnungsgemäß erfüllt.