
Neue Wertgrenzen fürs Land Brandenburg in KraftVergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand ab sofort vereinfacht
Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wurde die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben. Für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) gilt ab sofort eine Obergrenze von 100.000 Euro. Damit wurde eine Forderung aus dem Handwerk erfüllt.
Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, habe man die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Wie Finanzminister Robert Crumbach mitteilt, gelten seit dem Dienstag, 17. Juni 2025, entsprechend angepasste Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung.
„Es ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung, in dieser Legislaturperiode beim Bürokratieabbau deutliche Fortschritte zu erzielen. Das setzen wir hier ganz konkret um, in dem wir gleich mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg anheben. Das mindert nicht nur die Bürokratie. Sondern es hilft auch ganz konkret unserer vor allem mittelständisch geprägten Wirtschaft, da so Vergaben einfacher und schneller umgesetzt werden können. Ich denke da insbesondere an viele Handwerksbetriebe. Gerade jetzt, da der Wohnungsbau auf einem niedrigen Niveau verharrt, sind sie umso mehr auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen“, erläutert Finanzminister Crumbach.
Das gilt ab sofort unter anderem
Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.
Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.
Handwerkskammertag begrüßt Entscheidung
„Die neuen Vergaberegeln sind ein wichtiges Signal für das Brandenburger Handwerk. Unsere Betriebe brauchen weniger bürokratische Hürden und mehr Tempo bei der Auftragsvergabe – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten", sagt Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg.
"Dass freihändige Vergaben und Direktaufträge jetzt deutlich erleichtert werden, stärkt die regionale Wirtschaft. Wir haben uns seit Langem für diese Erleichterungen stark gemacht – umso mehr begrüßen wir, dass das Land unsere Forderungen nun umsetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunen unter Beachtung von Qualität und Transparenz diese Spielräume auch mutig nutzen – damit Bürokratieabbau nicht nur auf dem Papier steht, sondern auf der Baustelle ankommt. Nur dann wird daraus ein echter Schub für das Handwerk vor Ort.“
Über den Handwerkskammertag Brandenburg
Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von über 38.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 156.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 18,9 Milliarden Euro erwirtschaften.
Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.