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CBAM – Der neue CO2-Grenzausgleich: Worauf sich Importeure jetzt vorbereiten müssen!

Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung

Informationsveranstaltung

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) führt die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren ein. Betroffen sind die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für alle Importe ab 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind (sog. „graue Emissionen“). Die erste Meldung ist im Januar 2024 abzugeben. Hierfür sind äußerst detaillierte Daten aus den Herstellungsanlagen in Drittländern erforderlich. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen. Zudem sind dann für die in den Importierten Waren enthaltenen Tonnen CO2-Äquivalente sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Ziel ist es, dass importierte Waren einen ähnlichen CO2-Preis auferlegt bekommen („Grenzausgleich“), wie Waren, die in der EU hergestellt wurden und für die das EU Emissionshandelssystem gilt.

Lassen Sie sich im Webinar einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssytem, die zuständigen Behörden und das Regelungswerk geben. Den Schwerpunkt werden die kurzfristig zu erfüllenden Meldepflichten bilden. Dabei wird auch dargestellt, in welchem Umfang Importeure Standardwerte nutzen können. Ziel des Webinars ist die Identifikation der konkreten Handlungsbedarfe bei Importeuren.

Programmschwerpunkte:

  • CBAM: Wirtschaftspolitische Einschätzung
  • Carbon Border Adjustment Mechanism - Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance
  • Fragen und Antworten

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema und melden sich zur kostenfreien Veranstaltung bei der IHK Cottbus an.

ZUR ANMELDUNG



Wann: 11.09.2023 um 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wo: Online-Veranstaltung

Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Cottbus