Sanitär-Heizung-KlimaNeues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll Heizungsgesetz ablösen

Die Koalitionsfraktionen haben die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige Heizungsgesetz ersetzen und bis 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Ziel: eine technologieoffene, praxistaugliche Wärmeversorgung mit mehr Wahlfreiheit für Eigentümer und klaren Förderungen.



Wesentliche Änderungen und Inhalte:

  • Abschaffung der 65 %-EE-Vorgabe und pauschaler Detailregelungen; keine Betriebsverbote für Heizungen mehr.
  • Bio-Treppe: Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen, steigender Anteil bis 2040.
  • Technologieoffenheit: Wahl zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Gas- oder Ölheizungen.
  • Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Start bis 1 %).
  • Förderung gesichert: Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029.
  • 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ohne verpflichtende Sanierung bestehender Wohngebäude.
  • Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern, Datenverarbeitung erleichtert.
  • Fern- und Nahwärme gestärkt, inkl. Preistransparenzplattform und Förderung für Dekarbonisierung.


Ziel: Eigentümer können Heizungen bedarfsgerecht wählen, Investitionssicherheit wird erhöht, Klimaziele bleiben im Fokus. Kritisch bleibt die praktische Umsetzung der Bio-Treppe, Grüngasquote und Wärmeplanung, um Kostenrisiken für Verbraucher zu minimieren.

Zeitrahmen: Gesetzentwurf bis Ostern, Kabinett und Bundestag im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026.

 

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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