"Homeoffice" für Azubis: Geht das?
Im Grundsatz gilt, dass der Ausbildungsbetrieb die Pflicht hat, den Auszubildenden/die Auszubildende selbst auszubilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin damit zu beauftragen (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz).