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Serie Unternehmensnachfolge: So bereiten Sie Verhandlungen vor

Wenn ein Unternehmen übertragen werden soll, stehen meist umfangreiche Verhandlungen an. Dabei empfiehlt es sich, zunächst die gemeinsamen Interessen zu betonen. In der Regel hat auch der bisherige Inhaber großes Interesse daran, dass der Nachfolger Erfolg hat. Genauso wird es auch in einigen Fragen der weiteren Unternehmensführung ähnliche Auffassungen geben. Deshalb sollten beide Parteien zu Beginn der Verhandlungen versuchen, diese Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. Auf dieser Grundlage lassen sich Differenzen leichter beseitigen.

Informationen sammeln

Umfassende Informationen sind die Grundlage erfolgreicher Verhandlungen. Bereits die Beschaffung oder Aufbereitung erforderlicher Unterlagen kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. So sind beispielsweise die Bilanzen der vergangen Jahre, der Gesellschaftsvertrag wichtige Lieferantenverträge, Mietverträge, Finanzierungsverträge oder Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern bereitzuhalten. Ein eigenes Bild vom Unternehmen ist durch nichts zu ersetzen. Erst beim Rundgang durch einen Betrieb wird sichtbar, in welchem technischen Zustand die Produktionsanlagen sind oder wie die Altersstruktur der Mitarbeiter ist. All diese Aspekte sind in den Gesprächen zu berücksichtigen.

Rat vom Rechtsanwalt

Auch wenn alle Informationen bereitliegen, sollte genau bedacht werden, wann ich diese weitergebe. Kann mir die Datenweitergabe zum jetzigen Zeitpunkt schaden? Kann ich die unbefugte Nutzung dieser Information eventuell durch eine vertragliche Schadenersatzregelung sanktionieren? Hier ist der Rat eines beratenden Rechtsanwaltes gefragt. Mit ihm kann dann eine individuelle und zutreffende Lösung erarbeitet werden.

Steuerliche Verpflichtungen

Neben dem alten und dem neuen Unternehmer sitzen auch „unsichtbare Dritte“ mit am Verhandlungstisch. So ist daran zu denken, welche steuerlichen Verpflichtungen sich aus dem Vertrag ergeben. Daran, dass Arbeitnehmer nicht einfach durch einen Unternehmensverkauf gekündigt werden können, Lieferanten, Banken oder Lizenzgeber mit ins Boot genommen werden müssen. Bleibt das Unternehmen in der Familie, ist auch zu regeln, wie mit erbrechtlichen Ansprüchen umgegangen werden soll. Jede Verhandlung führt zu eigenen individuellen Lösungen. Manchmal ist es sinnvoll eine neue Kapitalgesellschaft zu gründen, manchmal ist es sinnvoll alte Konstruktionen fortzuführen.

Tipps:
 Planen Sie ausreichend Zeit ein. Das gilt für die Suche nach einem Nachfolger ebenso wie für die Verhandlungen mit potenziellen Interessenten.

 Machen Sie sich ein eigenes Bild vom Unternehmen, das übergeben werden soll.

 Überlegen Sie genau, wann Sie welche Informationen herausgeben!

 Welche der Lösungen am besten passt, lässt sich nur im individuellen Beratungsgespräch klären.



Anja Kappa

Betriebsberaterin

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Betriebsberater

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Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

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