Neues aus der Welt des Ehrenamts2026: Neuregelungen zur Übungsleiterpauschale und Ehrenamt

Gemeinnützige Arbeit als Übungsleiter oder (begrenzt) steuerfrei im Ehrenamt: Im Jahr 2026 sollen die „Freibeträge“ etwas angehoben werden. Die sog. Ehrenamtspauschale steht den Personen zur Verfügung, die sich in sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Bereichen engagieren. Damit sollen kleinere Aufwendungen steuerfrei kompensiert werden.

Die Übungsleiterpauschale kann in Anspruch nehmen, wer an Volkshochschulen in Sportvereinen als Trainer, Erzieher, Ausbilder oder Übungsleiter tätig ist. Hier sollen die Ausgaben für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Kursen und Trainings abgedeckt werden. Die Einnahmen für diese Tätigkeiten bleiben steuerfrei, soweit bestimmte Beträge nicht überschritten werden.

Beide Tätigkeiten müssen nebenberuflich ausgeübt werden. Für das Jahr 2026 ist geplant die Ehrenamtspauschale von 840,-€ auf 960,-€ jährlich und die Übungsleiterpauschale von 3000,-€ auf 3.300,-€ jährlich anzuheben. Wichtig für die Abrechnung ist, dass die Pauschalen „am Stück“ oder „ratenweise“ angesetzt werden können. Bei einer Abrechnung „am Stück“ bleibt die Tätigkeit so lange steuer- und abgabenfrei, bis der Höchstbetrag aufgebraucht ist.  Bei einer Abrechnung „ratenweise“ ist nur die gewählte „Rate“ steuer- und abgabenfrei. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist auch mit einem Minijob kombinierbar.  Das gilt selbst dann, wenn beide Tätigkeiten bei dem gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden.

 

Ansprechpartnerin

Sylke Radke

Kommissarische Hauptgeschäftsführerin

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