Bürokratieabbau
HWK Cottbus

52 Ideen zum Bürokratieabbau: Was Handwerker entlasten würde

Bürokratieabbau kam bei Betrieben bisher wenig oder gar nicht an. Das muss sich ändern, verlangt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und legt einen Forderungskatalog vor.

Die Politik hat schon mehrere Bürokratieentlastungsgesetze auf den Weg gebracht, doch das Handwerk spürt davon nur wenig. "Was bisher beim Bürokratieabbau gemacht wurde, das kommt in der Praxis nicht an", sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer der Deutschen Handwerkszeitung. Vielmehr machten ständig neue Pflichten und Anforderungen dem Handwerk das Leben schwer. Viele Handwerker schwankten zwischen Wut und Resignation angesichts der Fülle an Regularien, Vorschriften, Dokumentationsvorgaben und Dokumentationspflichten. Woran es besonders hakt, hat der Verband in einem Forderungskatalog zusammengetragen und dem zuständigen Staatsminister im Kanzleramt, Hendrik Hoppenstedt, übergeben.

Regelflut schreckt potenzielle Nachfolger ab

Wie Wollseifer weiter sagte, spielten Handwerker durch den hohen Bürokratieaufwand zum Teil auch mit dem Gedanken, den Betrieb aufzugeben. Teilweise sähen sie sich manchmal auch gezwungen im Graubereich zu agieren. Darüber hinaus schrecke der Wust an Bürokratie viele potenzielle Nachfolger davon ab, sich selbstständig zu machen. Von der Politik verlange er deshalb Entschlossenheit im Kampf gegen Bürokratie.

"Der Gesetzgeber und die Verwaltung müssen umdenken", betonte er. "Wir brauchen Kontinuität statt kontinuierlicher Änderungen von Gesetzen, Freiräume statt pauschalem Misstrauen gegenüber den Betrieben, Digitalisierung satt dezentralem Stückwerk und Kooperation statt Bestrafung durch Vollzugsbehörden", fügte er hinzu.

Konkret fordert der Handwerksverband mehr zeitliche Freiräume für die Betriebe. So sollten Gesetze nur einheitlich an einem von zwei Stichtagen im Jahr – etwa zum Jahresanfang und zum 1. August – in Kraft treten. Auch sollten die Unternehmen zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Inkrafttreten ausreichend Zeit zur Umstellung haben. Außerdem müsse der Bürokratiebegriff richtig definiert werden und auch der "einmalige Umstellungsaufwand" in den Erfüllungsaufwand einbezogen werden.

Daneben sollten Gesetze klar und verständlich formuliert sein und nicht für Rechtsanwälte oder Steuerberater geschrieben werden. Betriebe sollten außerdem nicht unter Generalverdacht gestellt werden, vielmehr brauche es einen Mentalitätswandel hinzu mehr Vertrauen in die Rechtstreue von Betrieben. Dies gelte etwa bei den Dokumentationspflichten für den Mindestlohn, die in jedem Fall verringert werden müssten.