Abbiegeassistent
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Abbiegeassistent: Neues Förderprogramm für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen startet

Ab dem 19. Juni 2019, 9 Uhr werden fünf Millionen für sogenannte Abbiegeassistent als Fördermittel bereitgestellt. Anträge hierfür können auf elektronischem Wege über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Mit einer relativ schnellen Ausschöpfung des Fördervolumens ist aufgrund der großen Nachfrage aus der Transportbranche zu rechnen.

In letzter Zeit verstärkte sich die Diskussion über zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Nutzfahrzeugbereich. Konkret diskutiert werden sogenannte „Abbiegeassis-tenten“ für Nutzfahrzeuge unterschiedlicher Gewichtsklassen, die zur Vermeidung von Abbiegeunfällen beitragen sollen.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits jetzt die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und die Unfälle signifikant zu verringern.

Aus Sicht des Handwerks ist angesichts des umfangreichen Nutzfahrzeugfuhrparks die Beobachtung dieser Diskussion von großem Interesse. Unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau. Handwerksunternehmen können prüfen, ob ein Einbau Sinn macht (solange es Förderprogramme gibt), um das Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei innerörtlichen Fahrten zu dokumentieren.

 Zum Förderprogramm

Die Antragsunterlagen werden in Kürze im eService-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ des BAG veröffentlicht. Förderanträge können grundsätzlich bis zum 15. Oktober 2019 gestellt werden, mit einem viel kürzeren Zeitraum ist aber zu rechnen. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind, auch unter Berücksichtigung bereits gestellter Anträge „AAS“, grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Aus-nahmen werden in der Richtlinie geregelt.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zu-lässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500,- Euro je Einzelmaßnahme.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsys-temen verfolgt das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen be-reits jetzt die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und die Unfälle signifi-kant zu verringern.