Vertreter des Zentralverbands sprechen mit Alois Rainer über die Entscheidung des Bundesumweltministeriums.Abwertung von Stollen zum Snack to go - Minister will Stollen-Irrsinn kassieren

Bei einem Treffen zum persönlichen Gespräch mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, haben ZV-Präsident Roland Ermer und Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg gefordert, die Entscheidung des Umweltbundesamtes, Folienverpackungen eines 750-Gramm-Stollens dem Einwegkunststofffondsgesetz zu unterwerfen, rückgängig zu machen.
Ermer: „Einen Christstollen regulatorisch wie einen Imbiss für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten“, so Ermer. Verpackungen müssten vielmehr nach der tatsächlichen Nutzung durch Verbraucher bewertet werden. Alois Rainer bestätigte dies und sagte zu, sich dazu an das Bundesumweltministerium mit der Bitte zu wenden, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Abwertung von Stollen zum Snack to go

Ermer erläuterte dem Bundesminister: „Die Diskussion sorgt in unseren Betrieben für großen Unmut: Sie wertet hochwertige Traditionsstollen zu einem Snack to go ab, bringt neue Bürokratiebelastungen mit sich und verursacht zusätzliche Kosten.“ Seinen Mitgliedsbetrieben hat der Zentralverband ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, um Widerspruch beim Umweltbundesamt einzureichen.

Ermer berichtete im Gespräch auch über den Frust der Verbände des Bäckerhandwerks und anderer Branchen über die EU-Entwaldungsverordnung und bestärkte Bundesminister Rainer darin, sich für eine weitere Verschiebung einzusetzen: „Dieses Drama muss beendet werden, damit unsere Betriebe endlich von den aufwändigen Nachweis- und Meldepflichten entlastet werden, die diese Verordnung vorsieht. Der Mittelstand benötigt praxisnahe Lösungen, um sich um seine Kernaufgaben kümmern zu können. Wir Bäcker wollen backen und nicht verwalten.“
Den Anliegen seiner Gäste stimmte Rainer zu und versicherte, sich den Forderungen anzunehmen, damit die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben wird und Korrekturen vorgenommen werden können.



Urheber: ABZ online, Allgemeine Bäcker Zeitung