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Änderung Ausbildungsvergütung und Festlegung Allgemeinverbindlichkeit

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde der Tarifvertrag für das Bäcker- und Konditorhandwerk zwischen dem  Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerk e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit Wirkung vom 1. September 2018 als Allgemeinverbindlich erklärt.

seit dem 1. September 2018

1. Ausbildungsjahr: 565,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 670,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro

ab dem 1. September 2019

1. Ausbildungsjahr: 615,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 700,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 820,00 Euro

Diese geänderten Ausbildungsvergütungen gelten für bereits bestehende und neu abzuschließende Ausbildungsverträge für Auszubildende im Bäcker- und Konditorhandwerk.

Baugewerbe

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde der Tarifvertrag für das Baugewerbe zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. mit Wirkung vom 1. Januar 2019 als Allgemeinverbindlich erklärt.

gewerbliche Auszubildende:

1. Ausbildungsjahr: 765,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 970,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.190,00 Euro

kaufmännische Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr: 758,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 875,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.104,00 Euro

Diese geänderten Ausbildungsvergütungen gelten für bereits bestehende und neu abzuschließende Ausbildungsverträge für Auszubildende im Bauhandwerk.

 Ansprechpartnerin

Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de