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Marco2811 - Fotolia

Änderung bei der EEG-Umlage bremst KWK-Anlagen aus

Betriebe, die Strom und Wärme per Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen und selbst nutzen, müssen ab Januar mit stark steigenden Kosten rechnen. Ab Januar entfällt die Befreiung von der EEG-Umlage.

Betriebe, die nach dem 1. August 2014 Anlagen mit sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zum Eigenverbrauch installiert haben, müssen ab 2018 den vollen Satz der EEG-Umlage von 6,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) bezahlen. Die Entlastung von 60 Prozent dieser Kosten, wie sie bisher galt, hat die EU nun gestrichen.

Keine Auswirkungen hat die nicht erfolgten Genehmigung auf KWK-Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind bzw. im Rahmen einer Ersetzung/Modernisierung einer Bestandsanlage den Betrieb nach dem 1.8.2014 wieder aufgenommen haben.

Kleine KWK-Anlagen unter 10 kW unterliegen weiterhin einer Sonderregelung und sind von dem Entfall der 60%-igen EEG-Umlagebefreiung nur in Bezug auf Strommengen über 10.000 kWh pro Jahr betroffen.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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