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Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet

Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegte Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen wurde am 11. Mai 2016 im Kabinett verabschiedet und soll zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Durch die Mautausweitung werden Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro erwartet. Aktuell wird die Lkw-Maut auf rund 13.000 Kilometern Bundesautobahnen und rund 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Bereits seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Mautpflicht auch für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Mit der Mautausweitung wird der Systemwechsel von der bisherigen Steuerfinanzierung auf die neue Nutzerfinanzierung vollzogen. Dadurch sollen zusätzliche Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur gesichert werden.

Quelle: IHK Dresden