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¿ Ralf Kleemann
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Änderungen und neue Gesetze im Mai 2019

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer, Telefonieren ins EU-Ausland wird günstiger und die Europawahl steht bevor. Welche Änderungen der Mai 2019 außerdem bringt, verrät der Überblick.

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatten sich Ende 2016 auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn für Maler und Lackierer geeinigt. Die Verhandlungspartner einigten sich damals auf eine stufenweise Anhebung. Die nächste Erhöhung folgt jetzt am 1. Mai 2019. Ungelernte Arbeiter erhalten dann 10,85 Euro statt vorher 10,60 Euro die Stunde. Maler- und Lackierergesellen im Osten bekommen 55 Cent mehr die Stunde – ihr Mindestlohn wird von 12,40 Euro auf 12,95 Euro angehoben. 

Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren 2017 werden jetzt auch Telefonate ins EU-Ausland günstiger. So sollen ab 15. Mai Telefongespräche maximal 19 Cent pro Minute kosten – und zwar unabhängig davon, ob das Gespräch vom Festnetz aus oder am Handy geführt wird. Auch die Kosten für SMS sollen bei maximal sechs Cent gedeckelt werden. Den Weg für die Änderung hatte vergangenen November das Europaparlament freigemacht. Zustimmen muss jetzt nur noch der EU-Rat - das gilt jedoch als reine Formsache.

Elektrogeräte entsorgen

Seit dem 15. August 2018 gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich (Open Scope) des Eletkro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Das bedeutet, dass die Entsorgungsregeln unter anderem auch für alle Möbel, die elektrische Bauteile enthalten, sowie für Kleidung mit elektrischen Funktionen gelten und Verbraucher diese beim Elektriker abgeben können statt sie selbst zu entsorgen.

Ab dem 1. Mai 2019 fallen dann auch die passiven Endgeräte unter das Open Scope. Dazu zählen Geräte, die Strom lediglich durchleiten wie Verlängerungskabel, Steckdosen oder Lichtschalter.

Für die Betriebe des Elektrohandwerks bedeutet das, dass sie einerseits noch stärker Gefahr laufen, durch das Zusammenfügen von Produkten (sog. Assemblieren) zum Hersteller eines Elektrogeräts werden. Sie wären dann verpflichtet, das entsprechende Gerät bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (stiftung ear) zu registrieren und damit auch für die Entsorgung zu bezahlen. Andererseits steigt die Menge der Elektroaltgeräte, die Verbraucher in Läden des stationären Handels abgeben können.

Steuererklärung nicht mehr im Mai fällig

Bislang musste die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr immer bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Doch seit 2019 haben Verbraucher mehr Zeit, denn die Steuererklärung muss erst zum 31. Juli vorgelegt werden.

Diese Abgabefrist ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Denn mit einer guten Begründung (Krankheit Buchhalter, Arbeitsüberlastung, noch fehlende Steuerbeläge für 2018) dürfte eine Fristverlängerung bis Ende Dezember 2019 kein Problem sein.