Tarifvertrag
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Allgemeinverbindlicher Lohn für Maler- und Lackierer

Ab 1. August 2014 gilt ein Mindestlohn für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Dieser beträgt für ungelernte Arbeitnehmer 9,90 Euro. Ungelernte Arbeitnehmer sind solche, die unter Aufsicht und Anleitung arbeiten und einfache Hilfstätigkeiten ausführen. Für Gesellen beträgt der Lohn in Brandenburg 10,50 Euro, bei Arbeiten in Berlin wird der dortige höhere Mindestlohn von 12,30 Euro fällig (höherer Mindestlohn des Arbeitsortes gilt).

Auszubildende sind ausgenommen, ebenso Schüler und Praktikanten und Personen, die nach Beendigung ihrer Schulausbildung in den zwölf Monaten danach bis zu 50 Tage zum Zwecke der Berufsfindung arbeiten. Nicht erfasst werden auch Reinigungspersonal sowie Bürokräfte. Nicht erfasst werden darüber hinaus Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind.

Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger vom 18. Juli 2014.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

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