Energieeffizienz
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Aufstockung KfW-Förderprogramme

Nachdem das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung einer steuerlichen Anreizförderung für die energetische Gebäudesanierung am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss endgültig für diese Legislaturperiode gescheitert ist, hat das Bundeskabinett am 19.12. eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms (KfW-Programm „Effizient Sanieren“) beschlossen. Damit soll zumindest das bundespolitisch Mögliche getan werden, um eine Beschleunigung der Sanierungsaktivitäten zu erreichen. In diesem Zusammenhang hatte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks unmittelbar nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses in zahlreichen Gesprächen dafür stark gemacht, vor allem die Anreize in der Einzelmaßnahmenförderung zu erhöhen.

Bisher stehen für den Zeitraum 2012 bis 2014 jährlich 1,5 Mrd. Euro für dieses Programm aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Diese Mittel sollen nun über einen Zeitraum von acht Jahren um 300 Mio. jährlich für eine ergänzte Zuschussförderung im Bereich der energetischen Sanierung aufgestockt werden.

Schon derzeit werden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Mittel für die Förderung über zinsverbilligte Darlehen oder alternativ über Investitionszuschüsse für Selbstnutzer und Vermieter bis zu zwei Wohneinheiten vergeben. Dabei werden umfassende energetische Sanierungen (KfW-Effizienzhäuser 55 bis 115) sowie energieeffiziente Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstererneuerung, Heizungsaustausch oder Dämmung) gefördert.

Die zusätzlich bereitgestellten Mittel sollen vor allem einer Erhöhung der Zuschussförderung dienen und darüber die Anreize für umfassende Sanierungen oder Einzelmaßnahmen erhöhen:

  1. Für Einzelmaßnahmen wird der Investitionszuschuss von bisher 7,5 Prozent auf 10 Prozent der Investitionskosten erhöht. Der maximale Zuschuss kann damit 5.000 Euro betragen (statt bisher 3.750 Euro).
  2. Für umfassende energetische Sanierungen auf ein hohes Niveau betragen die Zuschüsse zukünftig
    - beim KfW-Effizienzhaus 55: 25 Prozent und maximal 18.750 Euro (statt
      bisher 20 Prozent und max. 15.000 Euro).
    - beim KfW-Effizienzhaus 70: 20 Prozent und maximal 15.000 Euro (statt
      bisher 17,5 Prozent und max. 13.125 Euro).

Die ergänzte Zuschussförderung zielt weiterhin vor allem auf die selbstnutzenden Eigentümer ab. Aber auch Kleinvermieter – so z.B. im Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung – sollen wie bislang schon von ihr profitieren.

Parallel dazu soll die Kreditförderung angepasst werden, um sanierungswillige Eigentümer mit Kreditfinanzierungen nicht schlechter zu stellen. Dazu sollen die Tilgungszuschüsse für die Förderung der oben genannten Effizienzhäuser entsprechend angehoben werden.

Der Programmstart soll bereits im Januar 2013 erfolgen, wenn die haushalterischen Voraussetzungen nach der Bundeshaushaltsordnung geschaffen wurden. Dabei soll die  Finanzierung über den Energie- und Klimafonds erfolgen. 

Die nun vorgesehenen höheren Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und für umfassende Sanierungen zu Hocheffizienzhäusern sowie die Anpassung der Tilgungszuschüsse können dazu beitragen, den energetischen Sanierungsaktivitäten einen zusätzlichen Impuls zu verleihen und die negativen Effekte durch das Scheitern des Vermittlungsausschusses zumindest teilweise zu kompensieren.

Die Handwerksorganisation bleibt aber der Auffassung, dass die Ergänzung um eine steuerliche Anreizförderung weiterhin erforderlich ist. Nur sie kann u.E. die notwendige starke Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung auslösen. Sie bleibt deshalb unerlässlich. Darum wird der ZDH nicht nachlassen, bei der aktuellen und bei der kommenden Bundesregierung einzufordern, in der nächsten Legislaturperiode schnellstens eine steuerliche Anreizförderung in Kraft zu setzen.