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Berufsausbildung - Berufsschulbesuch

Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zum Anspruch auf Erstattung der aufgrund des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehenden Mehrkosten für Unterbringung und Betreuung

Für Auszubildende in sogenannten Splitterberufen des Handwerks ist ein für das Land Baden-Württemberg ergangenes Urteil relevant. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte seinem Urteil vom 28. Juni 2016 fest, dass das Land die Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung von Auszubildenden, die zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtet werden, finanziell hinreichend auszugleichen hat. Der lediglich gezahlte Zuschuss zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sei dafür nicht ausreichend. Zwar kann das Urteil, das im Bundesland Baden-Württemberg ergangen ist, nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragen werden. Die Handwerkskammer Cottbus wird sich aber ins Gespräch mit dem Land Brandenburg zu dieser Thematik begeben.

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Martina Schaar

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