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Betriebsrente: Freibetrag für Krankenkassenbeiträge kommt 2020

Damit Betriebsrenten attraktiver werden, schafft die Bundesregierung die sogenannte Doppelverbeitragung bei der Krankenversicherung ab. Das Bundeskabinett hat einen Freibetrag beschlossen. Das ist ab 1. Januar 2020 geplant.

Krankenkassenbeiträge müssen bisher für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zweimal gezahlt werden: Sowohl die anzusparenden Entgeltbestandteile wie auch die ausgezahlte Betriebsrente unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Diese sogenannte Doppelverbeitragung möchte die Bundesregierung künftig reduzieren und Betriebsrentner beim Krankenversicherungsbeitrag entlasten, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.

Das Bundeskabinett beschloss am Montag im brandenburgischen Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.

Krankenkassenbeitrag für Betriebsrentner: Freibetrag ersetzt Freigrenze

Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze liegt. Das zeigt sich zum Beispiel so: Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des Freibetrags entspricht, muss folglich künftig den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro – sie müssen also künftig höchstens den halben Satz bezahlen.

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent - und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die Freigrenze.

Dass die Beiträge komplett zu entrichten sind, gilt seit 2004, damals sollten Finanzlöcher bei der Krankenversicherung gestopft werden. Kritiker wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) monieren schon lange die Doppelverbeitragung. Nun soll eine Entlastung von insgesamt 1,2 Milliarden Euro kommen.

Neue Freigrenze: Vor allem Bezieher kleiner Betriebsrenten sollen profitieren

Entlastet werden nun vor allem Bezieher kleiner Betriebsrenten. Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169,25 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, soll nur auf 10 Euro statt auf den vollen Betrag Kassenbeiträge bezahlen. Das sind beim Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent nur 1,55 Euro – statt mit der Freigrenze 26,23 Euro. Wer 1000 Euro erhält, muss demnach 130,32 Euro bezahlen - statt mit Freigrenze 155 Euro.

Die Kosten werden 2020 vom Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenversicherung, finanziert. Es folgt eine Teilfinanzierung aus dem Fonds, ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle selbst in voller Höhe tragen. Quelle: DHZ