Lkw-Maut, Mautstellen-Terminal
Toll Collect GmbH

Ausweitung auf Fahrzeuge von 3,5 TonnenBundeskabinett bestätigt: Ausnahme von Lkw-Maut für Handwerk

In Deutschland soll demnächst auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen eine Maut erhoben werden. Handwerksbetriebe werden ausgenommen. Das hat das Bundeskabinett bestätigt.

Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen soll den Schadstoffausstoß stärker berücksichtigen und im nächsten Jahr auf kleinere Lastwagen ausgeweitet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing vor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. 



Im Einzelnen:

Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, darüber hinaus, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren erheben. Dabei dürfen sog. Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.

Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.

 Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge finden Sie unter nachfolgendem Link:  www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut