Handwerkermesse 2020
HWK Cottbus

Chance bei KMU-Unternehmensbesteuerung vertan

Der Bundesrat hat am 25. Juni dem Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) zugestimmt. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz kann aus Sicht des Handwerks nur ein allererster Schritt für eine Modernisierung der Unternehmenssteuern sein. Denn es geht in weiten Teilen an den Erfordernissen und Erwartungen des Handwerks vorbei. Besonders enttäuschend ist aus Sicht des Handwerks, dass das KöMoG nicht genutzt worden ist, um die Anwendbarkeit der Thesaurierungsrücklage zu vereinfachen. Hier hätte es ein deutliches Signal an die kleinen und mittleren Betriebe gebraucht, dass auch ihre Bedürfnisse bei der Modernisierung der Unternehmensbesteuerung berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist, um Krisen besser abfedern und weiter Investitionen vornehmen zu können. Insoweit wurde hier eine wichtige Chance vertan, durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung Betrieben einen größeren Anreiz zu geben, Gewinne im Unternehmen zu belassen und diese zu reinvestieren.

Denn eine reine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft ist für viele kleine und mittlere Unternehmen nicht zielführend. Die komplexen Regelungen machen sie zum einen wenig praktikabel. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Thesaurierungsrücklage könnte demgegenüber der Gesellschafter auch individuell ausüben.“

 Bleiben Sie auf dem Laufenden:

 www.hwk-cottbus.de/news