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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bekanntgegeben, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufgehoben werden soll. Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten.

Bereits im vergangenen Mai waren Vorschriften zum Corona-Arbeitsschutz ausgelaufen. So müssen die Betriebe keine Tests mehr anbieten. Auch die Angebotspflicht für Arbeiten von zu Hause aus besteht nicht mehr. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Außerdem müssen Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote beitragen. Auch diese Regeln entfallen nun.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich stets dafür eingesetzt, die Vorgaben zu coronabedingten Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz an das Infektionsgeschehen und die gesamtgesellschaftlichen Schutzvorgaben anzupassen.