Polen
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Corona: Grenzverkehr zu Polen zum Teil dicht

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, hat die polnische Regierung beschlossen an allen Grenzübergängen wieder Kontrollen einzuführen oder sogar einige Grenzübergänge zu schließen. Nach Polen dürfen grundsätzlich nur polnische Staatsbürger einreisen. Ausländer dürfen nur unter bestimmten Bedingungen die Grenze überqueren.

Alle Personen, die zur Einreise nach Polen berechtigt sind, werden zunächst einer 14-tägigen Quarantäne unterzogen. Es gibt hier keinen Unterschied – ob es sich um einen polnischen Staatsbürger oder um einen Ausländer handelt.

Eine Ausnahme von der 14-tägigen Quarantäne gilt für Berufspendler, die in einem Land in der Grenzregion leben und in dem anderen Land arbeiten.  Diese Personen sind verpflichtet eine Arbeitgeberbescheinigung oder den Arbeitsvertrag mit sich zu führen. Bei jedem Grenzübertritt muss eine Standortkarte ausgefüllt werden und die Körpertemperatur wird gemessen.

Der Warenverkehr funktioniert bis weiteren ohne Einschränkung, die Berufsfahrer müssen an der Grenze eine Fahrerkarte ausfüllen und es wird bei ihnen auch die Körpertemperatur gemessen.