Zusätzliche Ausnahmen für Grenzpendler und Saisonarbeiter
Die Landesregierung hat eine Aktualisierung der Quarantäneverordnung beschlossen. Sie gilt seit dem 11. März bis einschließlich 2. April. Einreisende nach Brandenburg müssen demnach weiterhin geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten berücksichtigen.
Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung wird ohne inhaltliche Änderungen um vier Wochen bis zum Ablauf des 2. April 2021 verlängert. Das hat die brandenburgische Landesregierung beschlossen.
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