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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Frist bei Azubis 6 WochenCorona: Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020

Das Bundeskabinett hat den Weg freigemacht für wirtschaftliche Hilfen. So soll zunächst befristet bis zum Jahresende – die Kurzarbeit stärker gefördert werden. Die Erleichterungen sollen bereits rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Das Geld kann somit kurzfristig fließen, so die Aussage.

Leistungen werden erweitert

Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.


Kurzarbeitergeld Azubis

Der Arbeitgeber ist zunächst für 6 Wochen zur vollen Lohnzahlung für Azubis verpflichtet. Dann kann auch für Azubis Kurzarbeitergeld beantragt werden, so die Auskunft der Agentur für Arbeit Cottbus.



Hotlines zum Thema

Hotline der Stadt Cottbus/Chóśebuz:
0355 632-339

Hotline Landkreis Spree-Neiße
03562 986-10033

Hotline Landkreis Oberspreewald-Lausitz
03573 870-4342 

Hotline Landkreis Elbe-Elster
03535 46-3101

Hotline Landkreis Dahme-Spreewald
03375 26-2146

Hotline des Landes Brandenburg:
0331 8683-777

Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit:
030 346 465 - 100

 Kontakt zur Agentur für Arbeit

Informationen rund um das Thema Coronavirus bietet eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Hotline: 0800 45555 20.

Hier geht es zur Sonderseite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie alle Informationen.



 Hier gibt es alle wichtigen Kontaktdaten der Agentur für Arbeit Cottbus



Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist möglich, wenn die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus zum Beispiel Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Die Leistung muss wie sonst bei Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber beantragt werden.



 Mehr Informationen zum Coronavirus 

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