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Corona: Recht / Verträge / Verordnungen

 
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Corona-Beschlüsse: 3G am Arbeitsplatz wird zur Pflicht

Grenzwertüberschreitung: 2G für körpernahe Dienstleistungen

Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland.