Ab 23. Februar: 3G-Regel für körpernahe Dienstleistungen und 2G für Cafés
Land ändert Corona-Verordnung in drei Stufen
Das Brandenburger Kabinett hat die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Friseure und Kosmetiker dürfen jetzt auch wieder Umgeimpfte (3G-Regel) bedienen.