Lärmschutz BER
Günter Wicker, Ligatur

Interview zum BER-SchallschutzprogrammDaran führt kein Weg vorbei

Im Schallschutzprojekt des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) stehen Hunderte Millionen Euro bereit, um für Maßnahmen an den Häusern in der Umgebung verwendet zu werden. Davon können auch Handwerksbetriebe profitieren.

Parallel zum Bau des Flughafens Berlin Brandenburg ist ein umfangreiches Schallschutzprogramm für die Anwohner aufgelegt worden. Bis zum Mai 2015 hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sogenannte Anspruchsermittlungen an rund 4.600 Haushalte im sogenannten Tagschutzgebiet versendet. Auf Grundlage dieser Anspruchsermittlungen können die Hauseigentümer nun eine Baufirma mit der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen beauftragen.

Das Auftragsvolumen beträgt je nach Objekt zwischen ein paar hundert und mehr als 200.000 Euro. Daneben wurden an fast 7.000 Haushalte im Nachtschutzgebiet die entsprechenden Unterlagen versendet. Dort gelten geringere Schutzansprüche als im Tagschutzgebiet. Insgesamt geht die Flughafengesellschaft von mehr als 25.000 anspruchsberechtigten Haushalten aus.

Doch welche Handwerksbetriebe können von diesem Budget profitieren und was müssen sie dabei beachten? Diese und andere Fragen erörterte das DHB mit Ralf Wagner, dem Leiter Schallschutz bei der Flughafengesellschaft.

Herr Wagner, wie viele Handwerksfirmen sind derzeit am BER-Schallschutzprogramm beteiligt und welche Erfahrungen haben Sie mit der Arbeit der Handwerker gemacht?
Wir hatten bis vor einigen Monaten einen Baukonzessionsrahmenvertrag, den rund 15 Handwerksfirmen mit uns abgeschlossen hatten. Daneben waren und sind noch weitere Baufirmen am Schallschutzprogramm BER beteiligt. Wir haben uns dann aber entschieden, den auslaufenden Baukonzessionsrahmenvertrag nicht zu verlängern. Jetzt können alle interessierten Handwerksfirmen im Rahmen des Schallschutzprogramms BER tätig werden.

Und wir stehen in einem regelmäßigen Austausch mit Baufirmen, was für beide Seiten Vorteile mit sich bringt. Wir erfahren unmittelbar, welche Herausforderungen bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen auftreten, und können reagieren, soweit das möglich ist. Andererseits erfahren die Baufirmen auch unmittelbar von uns, wie wir mit verschiedensten Themen umgehen. Sicherlich gibt es an verschiedenen Stellen immer mal wieder Diskussionen. Das wundert mich aber nicht, denn wir haben es gerade im Schallschutzprogramm BER zum Teil mit sehr umfangreichen baulichen Maßnahmen an den verschiedensten Häusern zu tun. Gerade für die Klärung von solchen Themen sind die gemeinsamen Termine ja gedacht.

Ralf Wagner Schallschutz
Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg

In der Vergangenheit wurde in der Presse vermeldet, dass das Arbeitsvolumen Schallschutz durch die derzeitig schon involvierten Handwerker nicht realisierbar ist. Was kann ein interessierter Handwerker machen, um ebenfalls am Schallschutzprogramm beteiligt zu sein?
Lassen Sie mich vorab bitte Folgendes sagen: Wenn ich Inhaber einer Handwerksfirma wäre, würde ich es trotz vielleicht voller Auftragsbücher für eine gute Idee halten, sich ernsthaft Gedanken über eine Beteiligung an den Baumaßnahmen im Rahmen des Schallschutzprogrammes BER zu machen. Der schönste Bauboom geht irgendwann einmal zu Ende, allein schon, weil die Zinsen wieder steigen werden.

Im Schallschutzprojekt BER stehen hunderte Millionen Euro bereit, um für bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Häusern in der Umgebung des Flughafens verwendet zu werden. Wir haben klare Auflagen in der Planfeststellung für den Flughafen, die wir erfüllen müssen. Daran führt kein Weg vorbei. Das vorweg.

Ich denke, es ist es im nächsten Schritt sinnvoll, sich mit den Baumaßnahmen zu befassen, die im Schallschutzprogramm BER zum Einsatz kommen. So lässt sich recht schnell ein Eindruck von dem bekommen, was im Rahmen des Schallschutzprogramms BER zu tun ist. Wir haben auf unserer Internetseite das aktuelle Rahmenleistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. In drei Losen zu den Themen Raumlufttechnik / Schalldämmlüfter, Schallschutzfenster und Schalldämmung sind alle Schallschutzmaßnahmen aufgelistet, die im Schallschutzprogramm BER zur Anwendung kommen können.

Hier ist der Link zu den Losen.

Wichtig ist dabei: Aus diesem sehr umfangreichen Rahmenleistungsverzeichnis wählen die von uns beauftragten Ingenieurbüros nur die Maßnahmen aus, die für den Schallschutz an dem jeweils zu schützenden Objekt notwendig sind. Hierfür gibt es dann ein Leistungsverzeichnis je Objekt.

Wenn daneben Fragen auftreten, wie beispielsweise zu Abläufen im Schallschutzprogramm, zur Rechnungslegung und -bezahlung, können sich die Handwerker direkt an uns oder an die Handwerkskammern wenden. Und nicht zu vergessen: Wir sind derzeit mit der Auftragsberatungsstelle in Schönefeld (ABSt) in Gesprächen und wollen gemeinsam mehr Handwerker auf das Schallschutzprogramm BER aufmerksam machen.

Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, wenn er Schallschutzaufträge realisieren will?
Die entsprechenden Firmen sollten Erfahrungen in der Sanierung von Gebäuden besitzen, am besten auch in schalltechnischen Fragen. Das ist aber keine zwingende Voraussetzung. Vor allem ist der fachgerechte Einbau von Fenstern, die Dämmung von Dächern, Decken und Wänden sowie die Planung und Montage von Lüftern und anderen lüftungstechnischen Maßnahmen gefragt.

Der Umfang der Maßnahmen ist sehr unterschiedlich und reicht vom simplen Einbau eines Schalldämmlüfters im Nachtschutz bis zur kompletten Sanierung eines Gebäudes. Man kann auch mit kleinen Projekten, z.B. im reinen Nachtschutz, anfangen und sich dann langsam an die Projekte mit komplexeren Maßnahmen herantasten. Nicht jede Firma muss alles können, um beim Schallschutzprogramm BER mitzumachen. Sie kann sich auch mit anderen Gewerken zusammentun.

Die Voraussetzungen sind ggf. sehr unterschiedlich und hängen immer von den umzusetzenden Maßnahmen ab. Als Mindestvoraussetzung ist die Registrierung bei der Handwerkskammer zu sehen. Wenn entsprechender Bedarf besteht, bieten wir auch gern an, mit den Handwerkskammern den interessierten Handwerkern die Grundlagen und Abläufe des Schallschutzprogramms BER in gemeinsamen Schulungen vorzustellen.

Gibt es Listen, in die sich der Handwerker eintragen kann?
Dazu sind wir derzeit mit der Auftragsberatungsstelle in Schönefeld (ABSt) in Kontakt. Derzeitige Planung ist, dass von der ABSt eine Liste der Handwerksfirmen für jeden einsehbar im Internet geführt wird. Wenn wir soweit sind, wird die ABSt dies bekannt machen, so dass sich die interessierten Firmen eintragen lassen können. Wir als Flughafen werden dann bei den Anwohnern dafür werben, bei ihrer Suche nach einer Baufirma die Liste der ABSt zu verwenden. Wir haben dafür einige Möglichkeiten, wie unsere Informationsveranstaltungen vor Ort, unsere Website oder unsere Nachbarschaftszeitung.

Wie erfolgt die Auftragsvergabe?
Die Auftragsvergabe erfolgt immer durch den Haus- oder Wohnungseigentümer. Der Eigentümer hat von uns zuvor eine individuelle Anspruchsermittlung erhalten, in der die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen samt Kosten in Form eines individuellen Leistungsverzeichnisses aufgelistet sind. Wir sagen dem Eigentümer zu, dass er die Kosten für die in der Anspruchsermittlung beschriebenen erforderlichen Maßnahmen erstattet bekommt, sobald diese fachgerecht umgesetzt worden sind.

Eine entscheidende Frage, unabhängig von der Bezahlung der geleisteten Arbeit, ist das Vorgehen. Wo kann der Handwerker in die geltenden Leitungsverzeichnisse (LV) einsehen?
Das Rahmenleistungsverzeichnis haben wir auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Sie finden es diesem Link folgend.

Wie werden die Bauleistungen abgenommen – einzeln je Gewerk oder wenn alle Gewerke ihre Arbeiten beendet haben? Welche Rolle spielt das zuständige Ingenieurbüro?
Sowohl eine Bauabnahme je Gewerk als auch eine gesamte Bauabnahme sind möglich. Die Maßnahmen werden von den Eigentümern abgenommen, da diese auch die Maßnahmen beauftragen. Wir empfehlen den Eigentümern, zu diesem Termin auch das zuständige Ingenieurbüro einzuladen, um zeitgleich die notwendige Mittelverwendungsprüfung durchführen zu lassen.

Bei der Mittelverwendungsprüfung stellt das Ingenieurbüro fest, ob die umgesetzten Maßnahmen den in der Anspruchsermittlung beschriebenen erforderlichen Maßnahmen entsprechen. Das ist Voraussetzung für die Bezahlung der Rechnung, da wir nur bezahlen können und dürfen, was der Einhaltung des erforderlichen Schallschutzes dient.

Wann bekommen die Handwerker ihr Geld? Ist nur die Auszahlung durch den Hauseigentümer möglich?
Sobald die Bauabnahme erfolgt ist, kann die Rechnung an den Eigentümer gestellt werden. Der Eigentümer leitet die Rechnung weiter an das Ingenieurbüro, welches auf Grundlage der Mittelverwendungsprüfung die Umsetzung der Maßnahmen bestätigt und die Rechnung prüft. Das Ingenieurbüro informiert uns über das Ergebnis der Prüfung und wir überweisen das Geld an den Eigentümer, der die Rechnung bezahlt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Forderungsabtretung, die die Eigentümer mit dem Handwerker vereinbaren können, um nicht in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen. Mit der Forderungsabtretung werden alle Zahlungsforderungen der Baufirma, die sich aus der Anspruchsermittlung ergeben, vom Eigentümer auf uns übertragen. Wir überweisen dann direkt an die Baufirma anstatt an den Eigentümer.

Sind die Eigentümer an die Leistungen in den Anspruchsermittlungen der Flughafengesellschaft gebunden oder kann der Fachbetrieb auch andere Schallschutzmaßnahmen umsetzen?
Wir sagen dem Eigentümer verbindlich zu, dass er die Kosten für die in der Anspruchsermittlung beschriebenen Maßnahmen erstattet bekommt, sobald diese fachgerecht umgesetzt worden sind. Insofern sind die Vorgaben der Anspruchsermittlung zu beachten.

Wenn ein Handwerker aber feststellen sollte, dass die für ein Objekt vorgesehenen Maßnahmen aus seiner Sicht anders auszuführen oder nicht vollständig sind, kann er dies mittels eines Nachtrags gegenüber dem Ingenieurbüro anzeigen. Das Ingenieurbüro prüft dann, ob der Nachtrag berechtigt ist. Ist der Nachtrag berechtigt, werden die zusätzlichen Kosten von uns übernommen.

Die Flughafengesellschaft und die Handwerkskammer Cottbus arbeiten seit Herbst letzten Jahres bei diesem Thema eng zusammen. Was wurde unternommen und wie läuft diese Zusammenarbeit aus Ihrer Sicht? Sind weitere Aktivitäten geplant?
Wir halten die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Cottbus für produktiv und wichtig. In den letzten Monaten gab es regelmäßige Gespräche zwischen uns als Flughafengesellschaft und verschiedenen Vertretern der Handwerkskammer. Zudem steht Dr. Heiko Vesper von der Handwerkskammer Cottbus bei unseren Informationsveranstaltungen, zu denen wir die Anwohner des Flughafens vor Ort einladen, regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung.

Außerdem haben wir im Oktober und Februar gemeinsam Seminare zum Schallschutzprogramm mit mehreren Handwerksfirmen durchgeführt und vorgestellt, was wir im Schallschutzprogramm BER tun. Diese Zusammenarbeit setzen wir gern fort. Auch wenn wir nicht selbst die Aufträge erteilen: Wir möchten die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen befördern. Die Handwerkskammer ist dabei ein wichtiger Partner für uns.

Das Gespräch führte Michel Havasi.