Vollversammlung am BER 2019
HWK Cottbus

Das Handwerk wählt 2021 eine neue Vollversammlung



Allgemeines

Alle fünf Jahre gibt es bei der Handwerkskammer Cottbus Wahlen zur Besetzung der Vollversammlung. Sie ist das Parlament des südbrandenburgischen Handwerks und setzt sich aus 24 selbstständigen Handwerkern und 12 Gesellen zusammen. Das Besondere daran ist die Mitbestimmung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Vorstand, der Präsident und seine beiden Stellvertreter gewählt. Einer der beiden Vizepräsidenten ist ein Arbeitnehmer.

Diese Beteiligung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer Kammer ist einzigartig in Deutschland und Europa. Das gibt es bei keiner anderen Organisation, weder bei den Industrie- und Handelskammern, noch bei den Ärzten oder Rechtsanwälten.



Grafik Vollversammlung
Verlagsanstalt Handwerk



Da das Handwerk sehr vielfältig ist, sollen die Mitglieder des Kammerparlaments die verschiedenen Gewerkegruppen repräsentieren. Es gibt eine Quote, die anhand der Zahl der eingetragenen Betriebe, deren Gewinn beziehungsweise Umsatz sowie der Beschäftigten- und Auszubildendenzahl ermittelt wird. So wird festgelegt, wie viele VV-Mitglieder zum Beispiel aus den Bauund Ausbauhandwerken kommen müssen, wie viele Metaller vertreten sein sollen und wie viele Nahrungsmittelhandwerker.

Als höchstes beschlussfähiges Organ entscheidet die Vollversammlung unter anderem über den Haushalt der Kammer, sie erlässt Vorschriften über die Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung.

 Hier finden Sie alles zur  aktuellen Vollversammlung.





 Ansprechpartnerin für die aktuelle Vollversammlung

Mitarbeiterin HWK Cottbus

Nadin Krüger

Veranstaltungsmanagement

Telefon 0355 7835-103

Telefax 0355 7835-281

n.krueger--at--hwk-cottbus.de





Das sind Ihre Interessenvertreter

In seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Wahlausschuss gemäß § 11 der Anlage C der Handwerksordnung jeweils eine Wahlvorschlagsliste für die Vertreter der Arbeitnehmer sowie für die Vertreter der Arbeitgeber zur Wahl der Vollversammlung zugelassen.

Da jeweils nur eine Wahlvorschlagsliste zugelassen wurde, ist gemäß § 20 der Anlage C der Handwerksordnung die Wahlhandlung am 30. September 2021 entfallen. Die in den Wahlvorschlagslisten genannten Bewerber sind per Gesetz automatisch gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Die neue Vollversammlung setzt sich daher wie folgt zusammen.

 Ansprechpartnerin für die Wahlen

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de



Wahlausschuss in Bildern



Wahlausschuss VV 2021
Wahlausschuss VV 2021
Wahlausschuss VV 2021
Wahlausschuss VV 2021
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Wahlausschuss VV 2021
Wahlausschuss VV 2021
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