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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Kritik aus dem HandwerkDie neue "Brückenteilzeit" ab 2019

Für Teilzeitbeschäftigte soll die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle ab 2019 leichter werden: Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Er soll Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle erleichtern und könnte – Zustimmung des Bundestages vorausgesetzt – ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Gelten soll das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern. Demnach haben alle Beschäftigten ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase - ohne besondere Gründe - bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Auch sieht der Gesetzentwurf eine besondere Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer vor. Hier muss der Arbeitgeber nur einem vom 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei der Arbeit auf Abruf vor.

Kritik aus dem Handwerk

„Mit der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Einführung eines Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit wird erneut tief in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen eingegriffen", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. "Einseitige Rechtsansprüche der Arbeitnehmer zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit rühren am Selbstverständnis von Betriebsinhabern, die Organisation der Arbeitszeit selbst in der Hand zu haben. Die Personaleinsatzplanung gerade in mittelständischen Betrieben wird damit weiter erschwert.

Zusätzlich zu schon bestehenden Belastungen wie den Aufzeichnungspflichten beim gesetzlichen Mindestlohn, den Einschränkungen der Zeitarbeit, den Entgelttransparenzvorschriften bringt das neue Gesetzesvorhaben eine weitere Verrechtlichung der Arbeitsverhältnisse, verbunden mit ständig zunehmenden bürokratischen Reglementierungen für die Unternehmen."