Drohnen im Handwerk
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Drohnen im Handwerkseinsatz: 2020 gibt es EU-weite Regeln

Vor allem Dachdecker, aber auch Metallbauer und Maurer nutzen Drohnen, um Schäden an Bauwerken von der Luft aus zu begutachten, um anstehende Arbeiten ganzheitlich einschätzen zu können oder Kunden das Ergebnis eines abgeschlossenen Auftrags zeigen zu können. Doch wer einen solchen Multikoptereinsetzt, muss sich an gesetzliche Regeln halten und braucht unter Umständen auch einen Drohnenführerschein.

In Deutschland regelt die Drohnen-Verordnung, wer die Multikopter wo und unter welchen Bedingungen nutzen darf. Die Verordnung muss nun bis Juni 2020 an EU-Vorgaben angepasst werden. Da es immer wieder zu Vorfällen kam, in denen Drohnen den Flugverkehr an Flughäfen gestört haben, wollen die EU-Länder die Regelung für die Nutzung von Drohnen vereinheitlichen.

Das regelt die Drohnen-Verordnung

Die hierzulande geltende Drohnen-Verordnung ist seit April 2017 in Kraft und gibt Regeln für die Nutzung von Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen vor. Einzige Ausnahme: Auch auf Modellflugplätzen muss die Drohne mit Name und Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Die Drohnen-Verordnung unterscheidet grundsätzlich nach dem Gewicht der Drohne:

  • Sie gibt für Multikopter ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht vor. Das Fluggerät muss dann mit Name und Anschrift kenngezeichnet sein.
  • Wiegt es mehr als zwei Kilogramm, müssen die Drohnenpiloten außerdem einen „Drohnenführerschein“ machen. Zudem besteht eine Versicherungspflicht.
  • Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm gilt zusätzlich, dass die Multikopter nur mit einer Erlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde gesteuert werden dürfen.

Wichtig ist es auch, die Flughöhe zu beachten. So dürfen Drohnen ab einer Höhe von 100 Meternnur mit behördlicher Ausnahmeerlaubnis fliegen. Generell gilt: Multikopter müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. In Bereichen nahe von Flughäfen gelten besondere Sicherheitsvorschriften wie ein Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung von 1,5 Kilometern, der  Flugbetrieb nur in direkter Sichtweite des Steuerers und eine maximale von 50 Metern.

EU-Vorgaben für Drohnen weniger streng

Die Drohnen-Verordnung sieht neben diesen Einschränkungen zudem klare Verbote vor. So ist die Nutzung von Drohnen in sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, bei Menschenansammlungen und auf Hauptverkehrswegen verboten. Genauso wie rund um und über Polizeiwachen, Krankenhäusern, Botschaften und über Wohngrundstücken. Jegliche Behinderung oder Gefährdung durch den Drohnenflug muss ausgeschlossen werden.

Da die neue EU-Durchführungsverordnung in vielen Bereichen eher weniger strenge Regeln vorsieht, als sie in Deutschland bereits gelten – etwa eine maximale Flughöhe bis 120 Meter ohne Sondererlaubnis - werden ab 2020 wohl kaum neue Regeln auf Hobbypiloten zukommen und die meisten Handwerker, die Drohnen im Arbeitseinsatz haben. Wichtig ist der EU auch eine Kennzeichnungspflicht, um Drohnenpiloten identifizieren zu können. Doch auch diese gilt hierzulande bereits.