ZDH-Umfrage zur E-RechnungE-Rechnung im Handwerk: ZDH startet bundesweite Betriebsumfrage
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die aktive Ausstellung von E-Rechnungen ist derzeit noch freiwillig, wird jedoch schrittweise verpflichtend eingeführt. Nach aktueller Rechtslage müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mindestens 800.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 soll diese Verpflichtung für alle Unternehmen gelten.
In der betrieblichen Praxis zeigt sich jedoch, dass die E-Rechnung bislang nur begrenzt genutzt wird. Viele Handwerksbetriebe berichten über technische, organisatorische und rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Vor allem die am Markt verfügbaren Softwarelösungen erfüllen nach Einschätzung vieler Betriebe noch nicht ausreichend die gesetzlichen Anforderungen oder die praktischen Bedürfnisse des Handwerks.
Vor diesem Hintergrund nutzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die verbleibende Übergangszeit, um belastbare Erkenntnisse zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und zu bestehenden Problemen zu gewinnen. Ziel ist es, Verbesserungen bei Softwareangeboten und Rahmenbedingungen anzustoßen, damit Betriebe spätestens ab 2028 rechtssicher elektronische Rechnungen ausstellen können. Sollte sich abzeichnen, dass dies nicht rechtzeitig gelingt, behält sich der ZDH vor, sich politisch für eine Verlängerung der Übergangsfristen einzusetzen.
Zur Erhebung dieser Daten führt der ZDH derzeit eine bundesweite Online-Umfrage unter Handwerksbetrieben durch. Die Befragung richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen und fokussiert sich auf den aktuellen Stand der E-Rechnungsnutzung sowie auf konkrete Hemmnisse und Herausforderungen im Betriebsalltag.
Die Umfrage ist bis zum 27. Februar 2026 unter folgendem Link erreichbar:
https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/