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Marco2811 - Fotolia

Elektronische Vergabeverfahren in Cottbus werden ab 2019 Pflicht

Die Stadtverwaltung Cottbus wird ab dem 1. Januar 2019 alle Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch durchführen. Das kündigte die Presseabteilung an. Damit sind Angebote für den Bereich Bau sowie Angebote für Liefer- und Dienstleistungen nur noch elektronisch zugelassen.

Dieser Verfahrensweg wurde bereits 2014 angekündigt. Seit Mai 2018 wird in allen Verfahren auf die Umstellung hingewiesen. Letzte Erschwernisse, wie z. B. qualifizierte Signaturen, wurden ausgeräumt.

Bereits ab dem 18. Oktober 2018 ist die E-Vergabe für europaweite Verfahren verpflichtend. Musste der öffentliche Auftraggeber bisher noch schriftliche Angebote für Bauvergaben zulassen, so ist das ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Nach Inkrafttreten kann der Auftraggeber auch bei deutschlandweiten Verfahren die Form der einzureichenden Angebote bestimmen.

Das Zentrale Vergabemanagement der Stadtverwaltung Cottbus steht allen Unternehmen, die auch weiterhin an öffentlichen Aufträgen teilnehmen möchten, beratend zur Seite. Zentrales Vergabemanagement, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Tel. 0355 612-2946 oder per E-Mail: ZVM@cottbus.de

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de