Familienbäckerei Uhlmann
HWK Cottbus

Erfolgreiche Lobby-Arbeit: Auch Bäcker erhalten Novemberhilfen

Bis zu 75 Prozent der gastronomischen Umsätze der Cafés werden im Rahmen der Novemberhilfen von der Bundesregierung erstattet. Berechnungsgrundlage sind dabei die Umsätze, die im gastronomischen Bereich im November 2019 erzielt worden sind.

Anders als zunächst befürchtet, ist es nicht erforderlich, dass der Betrieb im Vorjahr (weit) überwiegend Umsätze in der Vor-Ort-Gastronomie gemacht hat, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mitteilt. Noch in der vergangenen Woche wurde berichtet, dass Bäckereien mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes mit der Vor-Ort-Gastronomie machen müssten, um überhaupt in den Genuss der Novemberhilfe zu kommen.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, die Landesinnungsverbände, die Handwerkskammer Cottbus und viele einzelne Bäcker haben sich daraufhin an Abgeordnete und Ministerien im Bund und auf Landesebene gewandt. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt nunmehr klar, dass unsere Bäckerei- und Konditorei-Cafés wie Restaurants zu behandeln sind und unabhängig von dem bisherigen Gastronomieanteil unter die Novemberhilfe fallen.



Wie berechnet sich die Novemberhilfe?

Erstattet werden grundsätzlich 75 Prozent des Umsatzes, der im November 2019 mit der Vor-Ort-Gastronomie gemacht wurde. Maßgeblich ist der Umsatz, der mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wurde. Somit ist auch die Ermittlung des Umsatzanteils relativ einfach. Die Thekenumsätze zu 7 Prozent Mehrwertsteuer werden nicht abgezogen.

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden (z.B. Kurzarbeitergeld), werden angerechnet.



Werden auch zurückgehende Thekenumsätze erstattet?

Mit der Novemberhilfe werden nur diejenigen Umsätze erstattet, die unmittelbar auf die Schließung der Gastronomiebereiche zurückzuführen ist. Mittelbare Umsatzrückgänge werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Daher wird ein Rückgang des Thekengeschäfts, z. B. weil bisherige Kunden im Homeoffice arbeiten und deshalb keine Bäcker-Snacks in der Mittagspause kaufen, nicht erstattet.



Wie wird die Novemberhilfe beantragt?

Anträge können ab der Kalenderwoche 48 über eine  spezielle Internetseite des BMWi gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Der Bäckerzentralverband empfiehlt allen Betrieben, die die Novemberhilfe beantragen wollen, schon jetzt den Berater zu beauftragen, damit sich dieser die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen kann.



Wann wird die Novemberhilfe ausgezahlt?

Ab Ende November werden zunächst Abschlagszahlungen geleistet. Die endgültige Novemberhilfe dürfte allerdings frühesten im Dezember gezahlt werden.

 www.hwk-cottbus.de/news



 Weitere Informationen der brandenburgischen Landesregierung



 HWK-Corona-Beraterteam