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Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag für einige Betriebe

Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden. Ausdrücklich zu begrüßen ist aus Sicht des Handwerks, dass den Betrieben ab 2017 die Möglichkeit gegeben wird, ihre Beschäftigtenzahl auch nach Vollzeitäquivalenten (anstatt nach "Köpfen") zu berechnen.

Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit dem Faktor 0,5, von nicht mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 0,75 und von mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 1,0 veranschlagt (Siehe: § 6 Absatz 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Branchen mit hohem Teilzeitanteil können somit in günstigere Beitragseinstufungen gelangen.

Der geplante Übergang zu Vollzeitäquivalenten entspricht den aktuellen (und bereits seit 2010 vorgetragenen) Forderungen des Handwerks. Bedauerlich ist, dass Forde-rungen zur Reduzierung der Beitragsbelastung von gewerblichen Fahrzeugen nicht aufgegriffen wurden. Im Zusammenhang mit weiteren Fragen mit größeren finanziellen Folgewirkungen (Werbung, Sponsoring etc.) soll die Debatte über zukünftige Anpas-sungen des Beitragsrechts 2016, nach Vorlage des nächsten Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, fortgesetzt werden.

Die Länderparlamente müssen den Vertrag noch ratifizieren, bevor die Neuregelungen Anfang 2017 in Kraft treten können.