Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

Die Richtlinie ,,Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025‘‘ wurde im Amtsblatt für Brandenburg am 24. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.

Gefördert werden u.a. juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Einzelunternehmen und Personalgesellschaften der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg. Förderfähig sind im Fördertatbestand 3 Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit einer bestehenden oder neu zu errichtenden Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Diese neu zu errichtenden Erzeugungsanlagen können in diesem Zusammenhang gefördert werden.

Die Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro pro Vorhaben betragen.