
Festsetzung Überschwemmungsgebiet Schwarze Elster
Im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 3. Dezember 2014 wurde das Auslegungsverfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebieter der Schwarzen Elster veröffentlicht. Dabei liegen die entsprechenden Karten in den unteren Wasserbehörden und den betroffenen Städten noch bis zum 6. Februar aus. Vom 7. Februar bis zum 23. Februar 2015 können dann bei der unteren Wasserbehörde in Herzberg und in Senftenberg schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden.
Zu beachten ist, dass in den dann festgesetzten Überschwemmungsbereichen für das hundertjährige Hochwasser (HQ 100) das Wasserhaushaltsgesetz §78 Absatz 1 zur Handwendung kommt. Danach sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten u.a. untersagt:
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen
Detaillierte Karten sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft einsehbar. Zu dem Material gelangen sie diesem Link folgend.