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Beginn der MitteilungspflichtFrist 31. Juli: So melden Sie Ihr Kassensystem in 3 Schritten

Die Meldepflicht trifft alle Unternehmen mit Kassensystemen – doch die Tücken stecken im Detail. Von Elster-Zugangsproblemen bis zu fehlenden Seriennummern: Viele unterschätzen den Aufwand. Was Sie jetzt wissen müssen, darüber informiert die Deutsche Handwerkszeitung.





Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist jedoch die zentrale Registrierungspflicht: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, digital beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür hat die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 eine entsprechende Schnittstelle geschaffen.





Hinweise des Finanzministeriums Brandenburg



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Technischer Berater

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