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Forderung des Handwerks zum Teil erfülltGaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar 2023 gelten

Die Preisbremse für Gas und Fernwärme soll im kommenden März auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. Dieses Vorgehen ist auch für die Strompreisbremse geplant. Im Dezember muss der Bundestag das Gesetz beschließen. Damit wäre die Lücke – wie vom Handwerk immer gefordert – geschlossen.



So sollen die Bremsen funktionieren

Bei der Gas- und Wärmepreisbremse sollen private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden profitieren. Sie sollen nur zwölf Cent brutto pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bezahlen müssen. "Verbraucht man mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an", heißt es weiter. Bei Fernwärme gilt ein garantierter Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh ebenfalls für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Dabei soll der staatlich subventionierte Entlastungsbeitrag den Verbrauchern in jedem Fall zu gute kommen, unabhängig davon, wie viel sie verbrauchen.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr sollen 70 Prozent ihres Gasverbrauchs bezogen auf das Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von sieben Cent pro kWh erhalten und große Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen.



Strom sparen lohnt sich weiter

Darüber hinaus soll die Strompreisbremse für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wer weniger als 30.000 kWh im Jahr verbraucht, soll 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWH erhalten. Für Verbräuche oberhalb dieses Basis-Kontingents gelte der vertraglich vereinbarte Preis, hieß es aus Regierungskreisen. Der Anreiz zum Sparen bleibe so weiter erhalten. Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauches zu einem garantierten Nettoarbeitspreis von 13ct/kWh erhalten. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier noch zusätzlich an. Dabei entspreche der bisherige Stromverbrauch soll entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021.



Brandenburgisches Handwerk begrüßt Regelung

Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg: „Das ist eine gute Nachricht auch für das Handwerk in Brandenburg. Das lässt uns für den Moment ein wenig aufatmen. Wir begrüßen diese auch von uns geforderte Entlastung. Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn nach dem Erlass der Abschlagszahlung im Dezember zunächst weiter extreme Gaspreise hätten gezahlt werden müssten. Nichtsdestotrotz bleibt die Politik noch immer die Antwort schuldig, wie besonders betroffenen energieintensiven Handwerksbetrieben Härtefallhilfen gewährt werden sollen. Hier bleibt auch die brandenburgische Landesregierung in der Verantwortung, Härtefallhilfen schnell auf den Weg zu bringen. Sonst gefährden die enormen Preissteigerungen, Lieferengpässe, Verunsicherungen in Bezug auf die stabile Energieversorgung und die Energiepreise sowie der dynamisch wachsende Fachkräftemangel nicht nur die Existenz vieler Betriebe, sondern auch die Arbeits- und Ausbildungsplätze im brandenburgischen Handwerk.“

 Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.



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